AGB

Foto: Jörg Bongartz

Allgemeine Geschäftsbedingungen

der Carl Flesch Akademie, 17. Januar 2024

Hinweis zum "Gendern": Für eine bessere Lesbarkeit verwenden wir in den nachfolgenden Texten ausschließlich die männliche Form.

1. Zusammenfassung

Einmal im Jahr veranstaltet die Carl Flesch Akademie, vertreten durch den Geschäftsführer Arndt Joosten, (im Folgenden "CFA" genannt) Meisterkurse für Streicher (im Folgenden "Akademiewoche" genannt) für internationale Teilnehmer (im Folgenden "Studenten" genannt). Jeder Meisterkurs besteht aus mehreren Einzelstunden, die im Kloster Lichthental in Baden-Baden, Deutschland, abgehalten werden. Die Meisterkurse können privat oder öffentlich sein und können live oder später übertragen oder veröffentlicht werden, im Internet oder in anderen Medien. Für die Teilnahme an der CFA ist die Unterbringung im Kloster Lichtenthal verpflichtend.

Alle relevanten Informationen über die jährliche Akademikerwoche werden im Voraus auf der offiziellen Anmeldeseite unter https://carl.flesch.academy veröffentlicht. Diese Informationen umfassen u. a. Orts-, Datums- und Zeitangaben, Dozenten, Preise, Fristen, Auszeichnungen und weitere Einzelheiten.


2. Anmeldung & Bezahlung

2.1. Anmeldung & Bestätigung

Von ausdrücklichen Ausnahmen abgesehen müssen sich alle Studenten über die offizielle Online-Bewerbungsseite der CFA für die Akademiewoche bewerben. Bewerbungen per E-Mail oder andere Formen der Kommunikation werden nicht akzeptiert. Falsche oder fehlende Angaben im Bewerbungsformular können zur Ablehnung führen.

Studenten, die die Verpflegung im Kloster Lichtenthal nicht in Anspruch nehmen möchten, müssen dies im Kommentarfeld ihrer Bewerbung angeben. Für weitere Einzelheiten siehe Abschnitt 5.2.

Eine Anmeldung ist keine Garantie für die Teilnahme. Jeder Dozent der Akademiewoche wählt die endgültigen Teilnehmer seiner Meisterklasse aus und informiert die Studenten entsprechend. Die CFA behält sich das Recht vor, Bewerber ohne Angabe von Gründen abzulehnen. Alle Entscheidungen der CFA sind endgültig. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

2.2. Bezahlung

Nachdem die CFA die Teilnahme an der Akademiewoche bestätigt hat, ist der Teilnehmer verpflichtet, ein Zimmer aus einer vorgegebenen Liste zu buchen und den Gesamtbetrag der Teilnahmegebühr plus Unterkunft und Verpflegung innerhalb der auf der Anmeldeseite veröffentlichten Frist zu zahlen.

Die Zahlungen müssen per PayPal, Kreditkarte oder Banküberweisung erfolgen. Der Teilnehmer erhält alle notwendigen Informationen per E-Mail. Wird die Zahlung nicht innerhalb des vorgegebenen Zeitrahmens geleistet, kann dies zum sofortigen Ausschluss von der Akademiewoche führen.


3. Stornierung

3.1. Stornierung durch Student

Stornierungen werden nur unter ganz besonderen Umständen und nur bis 60 Tage vor der Akademiewoche gewährt. Nach Ablauf dieser Frist muss der Schüler den Meisterkurs und alle damit verbundenen Leistungen in voller Höhe bezahlen. Andernfalls kann ein unbefristeter Ausschluss von allen zukünftigen Akademiewochen der CFA erfolgen.

Im Falle einer Stornierung wird sich die CFA jedoch bemühen, einen Ersatzteilnehmer zu finden. Die CFA behält sich das Recht vor, eine Stornogebühr nach deutschem Recht zu erheben.

3.2. Höhere Gewalt

Unvorhergesehene Umstände, die sich der Kontrolle der CFA entziehen, können die CFA dazu zwingen, die Akademiewoche, eine bestimmte Meisterklasse, einzelne Unterrichtsstunden oder andere Teile der Gesamtdienstleistung abzusagen. In einem solchen Fall kann der Student – abgesehen von einer teilweisen oder vollständigen Rückerstattung – keine weitere Entschädigung beanspruchen und erhält auch keine solche.

Ein notwendiger Ortswechsel innerhalb eines Radius von 100 km oder eine Zeitverschiebung innerhalb einer Woche ist kein gültiger Grund für eine Stornierung durch den Studenten.


4. Meisterkurse & Kammermusik

4.1. Dozenten

Die Meisterkurse werden von den auf der Anmeldeseite aufgeführten Dozenten abgehalten. Sollte ein Dozent nicht in der Lage sein, einen Meisterkurs oder eine Einzelstunde abzuhalten, wird sich die CFA nach besten Kräften bemühen, einen Ersatzlehrer mit ähnlichem internationalen Renommee und/oder ähnlichen Lehrqualitäten zu stellen. Ein Wechsel des Lehrers ist kein gültiger Grund für eine Stornierung durch den Schüler oder für eine Entschädigung.

4.2. Unterricht

Sofern nicht anders angegeben, besteht ein Meisterkurs aus 4 Einzelstunden mit einer Dauer von jeweils 45 Minuten. Die Unterrichtszeiten und -orte werden vor und/oder während der Akademiewoche bekannt gegeben. Sie können jederzeit geändert werden. Schüler, die ihre Unterrichtsstunde(n) nicht wahrnehmen, haben keinen Anspruch auf eine finanzielle Rückerstattung oder eine andere Form der Entschädigung.

4.3. Kammermusik

Zusätzlich zu den Meisterkursen beinhaltet die CFA auch Kammermusikprojekte, die aus Unterricht, Proben, Privatkonzerten und öffentlichen Auftritten bestehen können, wie dem offiziellen Abschlusskonzert. Die Teilnahme an diesen Kammermusikprojekten ist für alle Studenten obligatorisch. Sie werden von einem engagierten Kammermusiklehrer und/oder den begleitenden Pianisten gegeben. Zeiten und Orte werden vor und/oder während der Akademiewoche bekannt gegeben. Sie können jederzeit geändert werden.


5. Unterkunft & Verpflegung

5.1. Konzept

Die Akademiewoche folgt einem Gesamtkonzept, bei dem alle Teilnehmer gemeinsam im Kloster Lichtenthal leben, arbeiten und musizieren. Daher ist die Unterbringung im Kloster Lichtenthal obligatorisch. Mit der Anmeldung verpflichtet sich der Teilnehmer, eines der aufgeführten Zimmer zu buchen und zu bezahlen.

5.2. Verpflegung

Die Unterbringung im Kloster Lichtenthal beinhaltet drei omnivore oder vegetarische Mahlzeiten pro Tag. Sollte ein Schüler mit alternativen Essgewohnheiten oder Lebensmittelallergien diesen Service nicht in Anspruch nehmen, ist er/sie während der gesamten Akademiewoche allein für seine/ihre Verpflegung verantwortlich.

Jeder Student, der sich gegen die Verpflegung im Kloster Lichtenthal entscheidet, muss damit rechnen, dass das Essen auswärts mehr Zeit in Anspruch nehmen kann. Er ist selbst dafür verantwortlich, dass er pünktlich zum Unterricht in das Kloster zurückkehrt.

Studenten, die sich von der Verpflegung im Kloster Lichtenthal abmelden, können einen ermäßigten Zimmerpreis beantragen, sofern sie den Grund für die Abmeldung bereits im Anmeldeformular angegeben haben.


6. Veröffentlichungsrechte

6.1. Aufzeichnung & Veröffentlichung

Mit seiner Anmeldung räumt der Student der CFA das Recht ein, Eindrücke von den Meisterkursen, den Konzerten und allen anderen Aktivitäten während der Akademiewoche zu Bildungs- oder Werbezwecken aufzuzeichnen, einschließlich – aber nicht beschränkt auf – Fotos, Videos und/oder Audioaufnahmen sowie Aufnahmen, die den Studenten und/oder seine Darbietungen darstellen.

Der Schüler räumt der CFA außerdem das unbefristete Recht ein, diese Aufnahmen in allen bestehenden oder zukünftigen Medien zu veröffentlichen und zu verbreiten, einschließlich – aber nicht beschränkt auf – YouTube, Vimeo, Facebook, Instagram, Websites der CFA und ihrer Partner, Fernsehen, Anzeigen, Zeitschriften und/oder Zeitungen. Diese Veröffentlichungen können die Originalaufnahmen, Auszüge oder Änderungen enthalten, und die Aufnahmen können mit Aufnahmen anderer Schüler oder mit anderen Werken kombiniert werden.

6.2. Vergütung

Die CFA kann alle unter 6.1. beschriebenen Aufzeichnungen und Veröffentlichungen kostenlos durchführen. Der Student erhält keine Tantiemen oder andere Formen der Vergütung.

6.3. Rechte des Studenten

Die CFA gewährt dem Studenten das Recht, während der Akademiewoche Fotos zu machen und diese Fotos auf seinen Social-Media-Kanälen oder seiner persönlichen Website zu veröffentlichen. Der Student darf ohne schriftliche Genehmigung der CFA keine Fotos an anderer Stelle publizieren oder Video- oder Audioaufnahmen anfertigen/veröffentlichen.

6.4. Gemeinsames Interesse

Sowohl der Schüler als auch die CFA erklären sich damit einverstanden, dass jegliches veröffentlichtes Material die abgebildeten Personen und/oder ihre Leistungen in einer Weise wiedergeben soll, die dem Ruf oder der Karriere der abgebildeten Personen, der CFA, des Klosters Lichtenthal oder damit verbundener Personen, Unternehmen, Schulen, Institute oder ähnlicher Einrichtungen nicht schadet.

6.5. Sanktionen

Foto-, Video- und Audioaufnahmen sowie die Verarbeitung und Veröffentlichung solcher Medien sind mit sehr hohen Kosten verbunden, die von der CFA und öffentlichen Mitteln getragen werden. Sollte ein Student die oben genannten Rechte widerrufen und sollte ein anwendbares Gesetz die CFA verpflichten, dem nachzukommen, würde dieser Widerruf zu einem erheblichen Schaden für die CFA führen.

Daher wird die CFA in einem solchen Fall alle Leistungen zurückziehen, die der Teilnehmer aufgrund seiner Teilnahme an der Akademiewoche erhalten hat, einschließlich Stipendien, Zertifikate, Auszeichnungen und Veröffentlichungsrechte. Sollten solche Leistungen bereits gezahlt/gewährt worden sein, sind sie vom Studierenden zurückzugeben. Der Student wird außerdem auf unbestimmte Zeit von allen zukünftigen Akademiewochen der CFA ausgeschlossen.


7. Salvatorische Klausel

Die CFA wird alle rechtlichen Verpflichtungen beachten, die sich aus deutschem, europäischem oder internationalem Recht ergeben können. Sollte eine Bestimmung dieser Vereinbarung ungültig, rechtswidrig oder nicht durchsetzbar sein, so wird die Gültigkeit, Rechtmäßigkeit und Durchsetzbarkeit der übrigen Bestimmungen dadurch nicht berührt oder beeinträchtigt.

© 1981 – Carl Flesch Akademie